PPWR – Die europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40
Mit der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) verfolgt die Europäische Union das Ziel, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, ihre Recyclingfähigkeit zu verbessern und europaweit einheitliche Anforderungen festzulegen. Die Verordnung führt hierfür verbindliche Anforderungen an Verpackungen sowie Nachweispflichten für Wirtschaftsbeteiligte ein.
Die Konformitätserklärung ist die formelle Bestätigung des verantwortlichen Unternehmens, dass eine bestimmte Verpackung die einschlägigen Anforderungen der PPWR erfüllt. Sie basiert auf einer durchgeführten Konformitätsbewertung und den zugrunde liegenden technischen Unterlagen.
Die Konformitätserklärungen für unsere Transportverpackungen stehen Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung:
Konformitätserklärung Verpackungsvariante 2026.01
Konformitätserklärung Verpackungsvariante 2026.03
Konformitätserklärung Verpackungsvariante 2026.04
Konformitätserklärung Verpackungsvariante 2026.05
Konformitätserklärung Verpackungsvariante 2026.06
Konformitätserklärung Verpackungsvariante 2026.07
Konformitätserklärung Verpackungsvariante 2026.21

